Grüne und FDP stellen gemeinsamen Antrag
zum Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 19.05.2022
Für den Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz am 11.05.2022
stellen die Fraktionen von FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN folgenden gemeinsamen Antrag:
„Neuanschaffung eines elektroangetriebenen Abfallsammelfahrzeuges“
Der Rat der Stadt Hilden möge nach Vorberatung im UKS und AFB wie folgt beschließen:
1. Die nächste Anschaffung/Ersatzbeschaffung eines Abfallsammelfahrzeuges erfolgt mit der Vorgabe des Elektroantriebes für das Fahrzeug.
2. Die Verwaltung legt dem UKS nach einem Jahr einen Erfahrungsbericht vor.
3. Die notwendigen Mittel für die Anschaffung werden in den HH-Plan eingebracht.
Begründung:
Durch die Ausführung der SV WP 20 – 25 SV 68/012 zum FDP-Antrag “Umstellung der städtischen Nutzfahrzeugflotte und Einrichtung einer Wasserstofftankstelle” wird deutlich, dass Neubeschaffungen von Abfallsammelfahrzeugen kurz bevorstehen. Zudem führt die Verwaltung aus, dass für eine Neubeschaffung von Abfallsammelfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb derzeitig noch keine Infrastruktur vorhanden ist.
Aus der Sicht der Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der FDP-Fraktion ist es dennoch wichtig, auf Antriebsarten zu setzen, die emissionsfrei und damit deutlich klimaschonender als der fossile Verbrennungsmotor sind.
Große Abfallsammelfahrzeuge sind heute so zu bestellen oder umzurüsten, dass sie mit Elektroantrieb durch eine 200 Kwh – Batterie etwa zwei bis drei Umläufe fahren können. Mit Zwischenladung ca. drei bis vier. Damit kann solch ein Fahrzeug laut USB Bochum einen kompletten Arbeitstag bestreiten (Quelle 1).
Im Dezember fand am Lade-Park Kreuz Hilden ein entsprechendes Treffen der Hildener und Bochumer Bauhofmitarbeiter*innen statt, um sowohl die Fahrzeuge kennenzulernen als auch in den fachlichen Austausch zu gelangen.
Der Lade-Park diente hier als Pilottankstelle für die Stadt Bochum, die prüfte, ob es möglich sei ein solch großes Fahrzeug innerhalb kurzer Zeit zu laden.
Innerhalb 1 Stunde war das Fahrzeug wieder von 39% auf 93% geladen. Im Vergleich zu Abfallsammelfahrzeugen mit Verbrennungsmotor kann die bei den häufigen Bremsvorgängen freigesetzte Energie durch Rekuperation erneut in Reichweite umgewandelt werden.
Die Anschaffungskosten liegen nach heutigen Erkenntnissen bei Faktor 1,3 bis 1,5 gegenüber einem Sammelfahrzeug mit Verbrennungsmotor, also bei circa 500.000 €.
Die Differenz zu den Anschaffungskosten herkömmlicher Fahrzeuge kann über Fördermittel ausgeglichen werden.
Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass Dieseltreibstoff aufgrund der aktuellen Kriegsereignisse dauerhaft teuer bleibt und sich die höheren Anschaffungskosten für ein Fahrzeug mit Elektroantrieb mittelfristig amortisieren.
Durch die bereits gut ausgebaute Lade-Infrastruktur in Hilden, sind selbst bei längerem Betrieb Zwischenladungen wenig zeitaufwendig. Die Grundladung dieses Fahrzeuges kann über Nacht auch auf dem Bauhof selbst erfolgen.
Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Ausschusses und des Rats durch den Erfahrungsbericht nach einjähriger Nutzung zusätzliche Informationen zur Evaluation verschiedener Antriebstechnologien.
Bei zukünftigen Neuanschaffungen kann auf diese Daten und Erfahrungen, die den spezifischen Einsatz in Hilden widerspiegeln, zurückgegriffen werden.
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Informationen zu den Bäumen an der Itter
Bezüglich der “Itterbäume” erreichen uns viele besorgteFragen von Hildener Bürger*innen
Deshalb möchten wir folgende Informationen zum Sachstand geben:
Noch vor Ostern waren die GRÜNEN Ratsmitglieder Heinz Albers und Helen Kehmeier an dem Abschnitt der Itter, für den der BRW eine Fällgenehmigung beantragt hatte.
Die Anwohner, welche direkt hinter der Verwallung an der Itter wohnen, zeigten uns Beschädigungen sowohl an, als auch hinter der Uferverwallung der Itter.
Dabei war zwar nicht zu erkennen, dass die Bäume ursächlich für die Schäden an der Uferverwallung verantwortlich waren – es ist aber auch nicht auszuschließen, dass das Wurzelwerk entsprechend gewirkt hat.
Auf der Verwallung selbst stehen nur wenige Bäume.
Die Bäume, die von den Bürger*innen wahrgenommen werden, liegen im Hinterland (an der “Luftseite”) der Verwallung.
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GRÜNE stellen Anfrage : Baurecht vor Baumschutz?
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