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Stellungnahme der grünen Ratsfraktion zur Ausgliederung des Sportstättenbetriebs und der Gründung einer Beteiligungsgesellschaft

Die verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung, die eine höhere Steuerbelastung bei Gründung der Beteiligungsgesellschaft als ursprünglich erwartet ergab, bot den Fraktionen die Gelegenheit, sich noch einmal mit der Ausgliederung des Sportstättenbetriebs zu beschäftigen.

Klar ist, dass wir – als Verkaufs­geg­ner der  ersten Stun­de – den Rück­kauf der letz­ten Antei­le der SWD an unse­rem Stadt­werk ausdrück­lich begrü­ßen. Aus unse­rer Sicht konn­ten und können die Inter­es­sen der SWD und der Stadt Hilden nicht immer deckungs­gleich sein. Wir hoffen nun, dass uns ein Stadt­werk ausschließ­lich in städ­ti­scher Hand stär­ker beim Klima­schutz und bei der Ener­gie­wen­de unterstützt.
Was die Ausglie­de­rung des Sport­stät­ten­be­triebs betrifft, gab es bei uns eine lange, inten­si­ve und auch kontro­vers geführ­te Diskussion.

Unse­re Entschei­dung basiert auf einen Abwä­gungs­pro­zess, bei dem es kein eindeu­ti­ges „rich­tig“ oder „falsch“ gibt. Im Ergeb­nis spre­chen wir uns für Alter­na­ti­ve 2 aus, lehnen also die Ausglie­de­rung des Sport­stät­ten­be­triebs ab.

Eine Rolle spiel­ten dabei u.a. Infor­ma­tio­nen aus Gemein­den, die ihren Sport­stät­ten­be­trieb bereits ausge­glie­dert haben oder hatten.
– 50% einer Stich­pro­be waren mit der Ausglie­de­rung unzufrieden
– bis alles halb­wegs rund­läuft verge­hen ca. 11/2 bis 2 Jahre
– es besteht ein hoher Abstim­mungs­be­darf bei der Verfas­sung von Dienst­leis­tungs­ver­trä­gen zwischen Stadt   und ausge­glie­der­tem Betrieb, immer neue Verein­ba­run­gen mit entspre­chen­der Rechts­be­ra­tung sind erforderlich
– Schnitt­stel­len müssen geschaf­fen werden, dadurch besteht ein zusätz­li­cher Personalbedarf
‑Leis­tun­gen müssen gegen­sei­tig in Rech­nung gestellt werden (aufwen­di­ges Rechnungswesen)
– leis­tungs­ge­rech­te Gebüh­ren werden den Sport­ver­ei­nen vermut­lich abver­langt; dies gilt als Stadt zu kompensieren
– auch ist unklar, wie die Kompe­ten­zen zwischen Rat, Sport­aus­schuss, Geschäfts­füh­rung und Aufsichts­rat genau verteilt werden
Zudem scheint auch die Verwal­tungs­spit­ze bei dieser weit­rei­chen­den Entschei­dung nicht durch­weg von der Ausglie­de­rung  über­zeugt zu sein.

Wir befürch­ten insge­samt erheb­li­che Reibungs­ver­lus­te und einen hohen Zeit- und Arbeits­auf­wand zu einem Zeit­punkt, an dem sich eine perso­nell unter­be­setz­te Verwal­tung  inten­siv mit den Themen Digi­ta­li­sie­rung und Perso­nal­ma­nage­ment beschäf­ti­gen muss – auch die finan­zi­el­len Auswir­kun­gen der Ausglie­de­rung sind nur bedingt absehbar.

Aber natür­lich spre­chen auch Argu­men­te für die Grün­dung einer Beteiligungsgesellschaft:

z.B. die ggf. nutz­ba­re Umsatz­steu­er­be­frei­ung insbe­son­de­re bei Baumaß­nah­men und das Verschmel­zen der drei Grund­stücks-und Immo­bi­li­en­ge­sell­schaf­ten auf die WGH mit den entspre­chen­den Synergieeffekten.

Unab­hän­gig von unse­rer Entschei­dung gegen die Grün­dung der Betei­li­gungs­ge­sell­schaft bedan­ken wir uns ausdrück­lich bei der Kämme­rin Frau Fran­ke, die sehr enga­giert den Rück­kauf der rest­li­chen Stadt­wer­ke­an­tei­le vorbe­rei­te­te und uns stets für die Beant­wor­tung unse­rer Fragen zur Verfü­gung stand.

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