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Flüchtlinge und Obdachlose brauchen Härtefallregelung

Härtefallregelung in die “Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte von Flüchtlingen und Obdachlosen der Stadt Hilden” aufnehmen!

Der Flücht­lings­rat NRW e.V. veran­stal­te­te im Febru­ar 2021 einen inter­kom­mu­na­len Austausch über Gebüh­ren­sat­zun­gen zur Unter­brin­gung von Geflüchteten.

Die unter­schied­lichs­ten Satzun­gen verglei­chend, hebt der Flücht­lings­rat den Ansatz der Stadt Bochum als Posi­tiv­bei­spiel hervor, Ermä­ßi­gun­gen für erwerbs­tä­ti­ge Geflüch­te­te fest­zu­le­gen. Deshalb dient die Bochu­mer Satzung für diesen Antrag als Vorlage.

https://www.bochum.de/C125830C0042AB74/vwContentByKey/W2AMV9NQ926BOCMDE/$File/Gebuehrensatzung_Wohnunterkuenfte.pdf

Auch im Obdach­lo­sen­be­reich gibt es – wenn auch in selte­nen Fällen – Selbst­zah­len­de. Deshalb sollen die oben genann­ten Ergän­zun­gen auch für diese Perso­nen­grup­pe gelten.

In Gesamt­heit betrach­tet, mag dies ggf. nur einen klei­nen Teil der Bewohner*innen betref­fen. Im indi­vi­du­el­len Fall kann dieser Passus jedoch vor einer Verschul­dung schüt­zen, die einen Start in die eige­ne Wohnung zuneh­mend erschwe­ren würde.

Hier geht es zu unse­rem Antrag:

https://gruene-hilden.de/wp-content/uploads/2022/01/Antrag-SozA-Gebuehrensatzung-2022.pdf

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