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GRÜNE in Hilden fordern Schutzmassnahmen für Straßenbäume

Zu dem Tagesordnungspunkt:

Infor­ma­ti­on des SteA über aus Grün­den der Verkehrs­si­cher­heit erforderlichen
Fällung von städ­ti­schen Bäumen der Sitzung des Stadt­ent­wick­lungs­aus­schus­ses am 28.09.22, stellt die Frak­ti­on von Bünd­nis 90/Die Grünen folgen­den Änderungsantrag:

Die Stadt Hilden und ihre Töch­ter sichern folgen­de Straßenbaum-
Schutz­maß­nah­men zu:

1. Es werden keine Bäume während der Brut­zeit und Vege­ta­ti­ons­pe­ri­ode vom
01. März bis 30.09.2022 gefällt, soweit keine unmit­tel­ba­re Gefähr­dung von
Ihnen ausgeht.

2. Schä­den durch Baum­wur­zeln an Verkehrs- und Fußwe­gen werden
grund­sätz­lich zu Guns­ten des Baumes beho­ben (z.B. mittels Vergrö­ße­rung der
Baum­schei­be), wenn die erfor­der­li­che Mindest­brei­te eines Geh- oder
Fahr­we­ges einge­hal­ten werden kann.
Das Erhal­ten eines Park­plat­zes ist kein Grund einen Baum zu fällen.

3. Die Stadt Hilden erstellt einen „Notfall-Bewäs­se­rungs­plan für Stra­ßen- und
Stadt­bäu­me während anhal­ten­der Hitzeperioden“.

Begrün­dung:

Immer wieder kommt es zu Baum­fäl­lun­gen, die bei der Bevöl­ke­rung, den
Umwelt­ver­bän­den und bei der Frak­ti­on von Bündnis/90 DIE GRÜNEN im Hildener
Stadt­rat Irri­ta­tio­nen und Unmut hervor­ru­fen, da Entschei­dun­gen zur Fällung zu
Unguns­ten der Stra­ßen­bäu­me getä­tigt wurden.
Die oben beschrie­be­nen Maßnah­men sollen den Bestand an Straßenbäumen
größt­mög­lich schüt­zen und zukünf­ti­ge Konflik­te minimieren.

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