Härtefallregelung in die „Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte von Flüchtlingen und Obdachlosen der Stadt Hilden“ aufnehmen!
Der Flüchtlingsrat NRW e.V. veranstaltete im Februar 2021 einen interkommunalen Austausch über Gebührensatzungen zur Unterbringung von Geflüchteten.
Die unterschiedlichsten Satzungen vergleichend, hebt der Flüchtlingsrat den Ansatz der Stadt Bochum als Positivbeispiel hervor, Ermäßigungen für erwerbstätige Geflüchtete festzulegen. Deshalb dient die Bochumer Satzung für diesen Antrag als Vorlage.
Auch im Obdachlosenbereich gibt es – wenn auch in seltenen Fällen – Selbstzahlende. Deshalb sollen die oben genannten Ergänzungen auch für diese Personengruppe gelten.
In Gesamtheit betrachtet, mag dies ggf. nur einen kleinen Teil der Bewohner*innen betreffen. Im individuellen Fall kann dieser Passus jedoch vor einer Verschuldung schützen, die einen Start in die eigene Wohnung zunehmend erschweren würde.
Hier geht es zu unserem Antrag:
https://gruene-hilden.de/wp-content/uploads/2022/01/Antrag-SozA-Gebuehrensatzung-2022.pdf