Anfrage Bindungsverlängerung Sozialwohnungen

Im letzten Bericht zur Entwicklung der Sozialwohnungen in Hilden (März 2023) wurde dargestellt, dass in den nächsten Jahren die Hälfte aller Sozialwohnungen durch das Ende das Bindungsfrist entfallen (2023: 1027 Wohnungen; 2027: 586 Wohnungen) werden.

Nun hat das Land NRW im Jahr 2022 die „Förderung des Erwerbs von Bindungen im Land Nordrhein-Westfalen (BEB)“ als Ergänzung zum Wohnraumförderprogramm 2023-2027 auf den Weg gebracht, um Bindungsverlängerungen oder Belegungsrechte an Sozialwohnungen zu erwirken.

Neben dem dringend notwendigen Neubau von geförderten Sozialwohnungen bietet dieses Förderprogramm einen Weg, um einige Sozialwohnungen in Hilden länger binden zu können.

Jedoch sind hier viele Akteure beteiligt.

Die (a) Bewilligungsbehörde ist beim Kreis Mettmann angesiedelt, die (b) Belegungsrechte liegen bei der Stadt Hilden und der (c) Antragsteller / Förderempfänger ist der Vermieter.

Daher stellen sich der Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN folgende Fragen:

1)    Wie erfährt die Stadt Hilden, ob beim Kreis Mettmann (als Bewilligungsbehörde) Förderanträge für Hilden eingehen?

2)    Sind bereits Anträge für das Gemeindegebiet Hildens eingegangen? Wenn ja, für wie viele Wohnungen?

3)    Wie kann die Stadt für dieses Förderprogramm werben, damit in unserer Stadt Sozialwohnungen erhalten bleiben?

4)    Kann die Wohnungsbaugesellschaft Hilden (WGH) hier als Antragsteller auftreten?