Der Finanzausschuss beschloss im November mit großer Mehrheit – darunter auch mit Stimmen der CDU -, die Grundsteuer B ab 2024 von derzeit 480% auf 630 % zu erhöhen.
Auch aus Sicht der Grünen sind angesichts des sich abzeichnenden Haushaltslochs Steuererhöhungen unvermeidbar.
Wir sind jedoch gegen die einseitige Belastung von Mieter/-innen und Wohnungs- bzw. Grundstückseigentümer/-innen. Wir sprachen uns deshalb für die ursprünglich von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung auf 580 % aus – ein Wert, der nur ein wenig über dem Durchschnitt der NRW-Städte (565 %) liegt.
Im Gegenzug wollten wir die Gewerbesteuer leicht erhöhen, deren Hebesatz in Hilden über ein Jahrzehnt wie festgefroren 400% beträgt und der von über 95% der NRW-Städte zum Teil deutlich übertroffen wird *.
„Unser Vorschlag, die Grundsteuer auf 580% und die Gewerbesteuer auf 416% anzuheben, brächte der Stadtkasse etwa 1 Mio € mehr ein als die einseitige Erhöhung der Grundsteuer auf 630%. Mit dieser Forderung blieben wir jedoch allein!“, stellt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Klaus-Dieter Bartel fest.
Dass die CDU jetzt umschwenkt und gemeinsam mit den Grünen eine geringere Erhöhung der Grundsteuer beschließen möchte, ist erfreulich. Angesichts unserer Haushaltslage sollten die Christdemokraten wie auch die anderen Ratsfraktionen aber ernsthaft über eine moderate, für die ansässigen Betriebe durchaus verkraftbare Erhöhung der Gewerbesteuer nachdenken.
*Im Durchschnitt liegt Gewerbesteuerhebesatz in NRW bei 452%. Grüne fordern deshalb seit Jahren eine moderate Anhebung der Hildener Gewerbesteuer auf den sogenannten fiktiven Hebesatz. Dieser beträgt derzeit 416% und dient u.a. als Berechnungsgrundlage unserer Umlage an den Kreis Mettmann. Dem zahlen wir so rund 800 tsd € für Gewerbesteuereinnahmen, die wir faktisch nicht erhalten!