Antrag Anpassung Innenstadtsatzung –Automatenlokale unterbinden

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Änderung der Innenstadtsatzung* zu
    erarbeiten, die
    a) den Einsatz von Verkaufsautomaten in Ladenlokalen der Innenstadt reguliert und
    b) ein Aufstellen in den Außenbereichen der Innenstadt unterbindet.
  2. Folgende Punkte sollen dabei berücksichtigt werden:
    a) Ausschluss von Verkaufsstellen, in denen lediglich Automaten stehen
    b) Prüfung von Ausnahmeregelungen für bestimmte Branchen oder Situationen (z.B.
    Apotheken-Notdienst)
    Begründung:
    Die zunehmende Verbreitung von Verkaufsautomaten in Ladenlokalen der Innenstadt führt
    zu einer Verödung des Stadtbildes und einem Verlust von Arbeitsplätzen im Einzelhandel.
    Gleichzeitig wird die Attraktivität der Innenstadt als Ort der Begegnung und des persönlichen
    Austauschs gemindert.
    Durch eine gezielte Regulierung soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen modernen
    Verkaufsformen und traditionellem Einzelhandel geschaffen werden, was sowohl die
    wirtschaftlichen Interessen der Gewerbetreibenden als auch die Lebensqualität in der
    Innenstadt berücksichtigt.
    *Satzung für den Denkmalbereich Innenstadt in der Stadt Hilden vom 03.09.1987