Der Kreis Mettmann hat mit einer Allgemeinverfügung den nächtlichen Betrieb von Mährobotern in allen kreisangehörigen Städten, darunter auch Hilden, untersagt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hilden begrüßen diese Maßnahme ausdrücklich als wichtigen Schritt für den Artenschutz und die Nachtruhe.
Die neue Regelung verbietet den Betrieb von automatisierten Mähgeräten in den Nachtstunden, konkret von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang. Damit reagiert der Kreis auf wissenschaftliche Erkenntnisse, die auf erhebliche Gefahren für nachtaktive Kleintiere wie Igel, Amphibien und Insekten durch den nächtlichen Einsatz der Roboter hinweisen.
„Mähroboter stellen nachts eine erhebliche Gefahr für Igel und andere nachtaktive Tiere dar, deren Populationen ohnehin bereits unter Druck stehen“, erklärt Eike Schuster, Sachkundiger Bürger der Grünen. „Die Allgemeinverfügung ist ein wichtiger Schritt, um den nächtlichen Lebensraum dieser Tiere zu schützen und gleichzeitig die Nachtruhe der Anwohnerinnen und Anwohner zu gewährleisten.“
Die Grünen Hilden setzen sich seit langem für einen bewussten Umgang mit Gartentechnik ein und fordern mehr naturnahe Gärten. Die jetzt erlassene Verfügung bestätigt diese Haltung und trägt zur Verbesserung der Biodiversität in Siedlungsgebieten bei.
„Wir appellieren an alle Gartenbesitzerinnen und -besitzer, nicht nur die neue Regelung zu beachten, sondern generell über naturverträgliche Alternativen zur intensiven Rasenpflege nachzudenken“, so Schuster weiter. „Blühende Wiesen statt Einheitsrasen bieten wertvollen Lebensraum für Insekten und andere Kleinlebewesen und tragen gleichzeitig zum Klimaschutz bei.“
Die Allgemeinverfügung ist zum 8. Mai 2025 in Kraft getreten. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Die Grünen Hilden werden die Umsetzung der Maßnahme konstruktiv begleiten und setzen sich für eine umfassende Information der Bevölkerung ein.