Der Rat der Stadt Hilden möge nach Vorberatung im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen regelmäßigen schriftlichen Jahresbericht der Wirtschaftsförderung zu erstellen und dem Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss bis spätestens zum Ende des zweiten Quartals im Folgejahr vorzulegen.
Der Bericht soll folgende Kernelemente enthalten:
- Aktuelle Entwicklungen der lokalen Wirtschaftsstruktur
- Durchgeführte Maßnahmen und Projekte der Wirtschaftsförderung
- Ansiedlungs- und Bestandspflegeaktivitäten
- Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen
- Arbeitsmarktdaten und Ausbildungssituation
- Kooperationen mit regionalen Wirtschaftsakteuren
- Ausblick auf geplante Aktivitäten
Begründung:
Bislang berichtet die Wirtschaftsförderung der Stadt Hilden mündlich im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss unter dem TOP „Neues aus der Wirtschaft“ und stellt den Ausschussmitgliedern die gezeigten Folien per E-Mail zu. Diese Unterlagen werden jedoch nur in unregelmäßigen Abständen im Bürgerinformationssystem hinterlegt. Diese Praxis entspricht nicht mehr den modernen Standards eines transparenten kommunalen Berichtswesens und erschwert die nachhaltige Bewertung der wirtschaftsfördernden Maßnahmen.
Ein regelmäßiges schriftliches Berichtswesen ist inzwischen in vielen Kommunen etablierte Praxis.
Diese Berichte dienen nicht nur der Transparenz gegenüber den politischen Gremien, sondern auch als Steuerungsinstrument für die strategische Ausrichtung der kommunalen Wirtschaftspolitik.
Die Einführung eines regelmäßigen schriftlichen Berichtswesens stellt einen wichtigen Schritt zur Professionalisierung der Wirtschaftsförderung in Hilden dar und trägt zu einer evidenzbasierten Wirtschaftspolitik bei.