Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Claus Pommer,
die Fraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Hilden stellt folgenden Antrag auf:
Erstellung einer ökologischen Bewertungsgrundlage für Grün- und Freiflächen im Stadtgebiet Hilden – Grundlage für Biotopverbund und klimaresiliente Stadtentwicklung
Die Verwaltung wird beauftragt, eine systematische Übersicht und ökologische Bewertung aller Grün- und Freiflächen im Stadtgebiet Hilden zu erstellen.
Diese soll folgende Aspekte umfassen:
- Eigentumsverhältnisse (städtisch/privat),
- Ökologische Qualitätsmerkmale (Biodiversität, Strukturvielfalt, Bodenqualität, Gewässeranbindung etc.) mittels eines standardisierten Öko-Punkte-Systems
- Mikroklimatische Funktionen (insbesondere Wirkung auf Frisch- und Kaltluftschneisen),
- Entwicklungsfähigkeit der Flächen (Aufwertungspotenzial, rechtliche und finanzielle Machbarkeit),
- Integration in ein interkommunales Biotopverbundsystem (insbesondere an Stadtgrenzen zu Düsseldorf, Solingen, Langenfeld, Erkrath und Haan).
Die Hildener Heide und der Hildener Stadtwald sind als ökologisch besonders wertvolle Flächen gesondert zu bewerten und in die Gesamtstrategie einzubinden.
Die Bewertung soll in enger Abstimmung mit dem Umweltamt, der Unteren Naturschutzbehörde, dem Klimaschutzmanagement sowie lokalen Naturschutzverbänden erfolgen. Methodisch ist dabei auf bestehende Systeme (z. B. Grünflächenkataster NRW, Biotopwertverfahren) zurückzugreifen
Die Ergebnisse sind in einem Bericht zusammenzufassen, der folgende Punkte enthält:
- Kartografische Darstellung der Flächen mit ökologischer Bewertung
- Priorisierung von Flächen für Aufwertungsmaßnahmen (inkl. Kosten- und Umsetzungsaufwand)
- Handlungsempfehlungen für die Stadtentwicklung, den Naturschutz und die interkommunale Zusammenarbeit
- Vorschläge für die Einbindung privater Eigentümer*innen (z. B. durch Förderprogramme, Beratungsangebote oder vertragliche Vereinbarungen)
Der Bericht soll dem Fachausschuss und dem Rat bis zum 31. Dezember 2026 zur Beschlussfassung vorgestellt werden.
Die Verwaltung wird gebeten im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2027 die notwendigen Mittel für die Umsetzung der priorisierten Maßnahmen einzuplanen.
Hilden, 10.02.2026