Neugestaltung der Gebühren für Anwohner*innenparkausweise – Einführung eines flächenbezogenen Gebührenmodells

Antrag

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Claus Pommer,
die Fraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Hilden stellt
Antrag:


Neugestaltung der Gebühren für Anwohner*innenparkausweise – Einführung eines flächenbezogenen Gebührenmodells Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die Haushaltsplanung 2026 und die Folgejahre eine neue Gebührenordnung für Anwohnerinnenparkausweise zu erarbeiten und dem zuständigen Fachausschuss, sowie dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.


Das Modell soll folgende Kriterien erfüllen:

  1. Bepreisung nach Flächenverbrauch: Die jährliche Gebühr richtet sich nach
    der durch das Fahrzeug beanspruchten Grundfläche (Länge × Breite laut
    Fahrzeugschein).
  2. Festlegung einer Untergrenze: Die aktuell geltenden Gebühren für
    Anwohner*innenparkausweise werden als absolute preisliche Untergrenze
    definiert. Kein Parkausweis soll – unabhängig von der Fahrzeuggröße –
    günstiger sein als der aktuelle Satz.
  3. Haushaltsrelevanz: Die Gebühren sind so zu kalkulieren, dass sie einen
    substanziellen Beitrag zur Deckung der Kosten für die Bereitstellung und
    Instandhaltung der Parkinfrastruktur leisten – so den städtischen Haushalt ab
    2026 nachhaltig entlasten.
  4. Soziale Komponente: Es soll geprüft werden, wie eine Staffelung nach
    sozialen Kriterien rechtssicher integriert werden kann.
    Begründung:
    Der öffentliche Raum in Hilden ist begrenzt und stellt eine kostbare Ressource
    dar. Um eine gerechtere Verteilung zu gewährleisten, ist eine Reform der
    Bewirtschaftung notwendig.
    Angesichts der Haushaltslage muss die Stadt Hilden Einnahmepotenziale
    nutzen, die dem Verursacherprinzip folgen. Das Flächenmodell generiert
    notwendige Mehreinnahmen für den Ergebnishaushalt.
    Ein Modell, das den Flächenverbrauch einpreist, setzt Anreize für kompaktere
    Fahrzeuge. Dies entlastet die Parksituation – insbesondere in engen
    Quartieren und schafft Raum für Gehwege, Begrünung oder Radinfrastruktur.
    Durch die Festlegung der aktuellen Gebühren als Untergrenze wird
    sichergestellt, dass es durch die Umstellung auf ein Flächenmodell zu keinen
    Einnahmeverlusten für die Stadt Hilden kommt.
    Die Neuregelung zielt primär auf eine angemessene Bepreisung von
    Mehrverbrauch ab, nicht auf eine Senkung bestehender Entgelte.
    Soziale Komponente: Es soll geprüft werden, wie eine Staffelung nach
    sozialen Kriterien rechtssicher integriert werden kann.
    Hilden, 10.02.2026