Antrag
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Claus Pommer,
die Fraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Hilden stellt
Antrag:
Neugestaltung der Gebühren für Anwohner*innenparkausweise – Einführung eines flächenbezogenen Gebührenmodells Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die Haushaltsplanung 2026 und die Folgejahre eine neue Gebührenordnung für Anwohnerinnenparkausweise zu erarbeiten und dem zuständigen Fachausschuss, sowie dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Das Modell soll folgende Kriterien erfüllen:
- Bepreisung nach Flächenverbrauch: Die jährliche Gebühr richtet sich nach
der durch das Fahrzeug beanspruchten Grundfläche (Länge × Breite laut
Fahrzeugschein). - Festlegung einer Untergrenze: Die aktuell geltenden Gebühren für
Anwohner*innenparkausweise werden als absolute preisliche Untergrenze
definiert. Kein Parkausweis soll – unabhängig von der Fahrzeuggröße –
günstiger sein als der aktuelle Satz. - Haushaltsrelevanz: Die Gebühren sind so zu kalkulieren, dass sie einen
substanziellen Beitrag zur Deckung der Kosten für die Bereitstellung und
Instandhaltung der Parkinfrastruktur leisten – so den städtischen Haushalt ab
2026 nachhaltig entlasten. - Soziale Komponente: Es soll geprüft werden, wie eine Staffelung nach
sozialen Kriterien rechtssicher integriert werden kann.
Begründung:
Der öffentliche Raum in Hilden ist begrenzt und stellt eine kostbare Ressource
dar. Um eine gerechtere Verteilung zu gewährleisten, ist eine Reform der
Bewirtschaftung notwendig.
Angesichts der Haushaltslage muss die Stadt Hilden Einnahmepotenziale
nutzen, die dem Verursacherprinzip folgen. Das Flächenmodell generiert
notwendige Mehreinnahmen für den Ergebnishaushalt.
Ein Modell, das den Flächenverbrauch einpreist, setzt Anreize für kompaktere
Fahrzeuge. Dies entlastet die Parksituation – insbesondere in engen
Quartieren und schafft Raum für Gehwege, Begrünung oder Radinfrastruktur.
Durch die Festlegung der aktuellen Gebühren als Untergrenze wird
sichergestellt, dass es durch die Umstellung auf ein Flächenmodell zu keinen
Einnahmeverlusten für die Stadt Hilden kommt.
Die Neuregelung zielt primär auf eine angemessene Bepreisung von
Mehrverbrauch ab, nicht auf eine Senkung bestehender Entgelte.
Soziale Komponente: Es soll geprüft werden, wie eine Staffelung nach
sozialen Kriterien rechtssicher integriert werden kann.
Hilden, 10.02.2026