Die verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung, die eine höhere Steuerbelastung bei Gründung der Beteiligungsgesellschaft als ursprünglich erwartet ergab, bot den Fraktionen die Gelegenheit, sich noch einmal mit der Ausgliederung des Sportstättenbetriebs zu beschäftigen.
Klar ist, dass wir – als Verkaufsgegner der ersten Stunde – den Rückkauf der letzten Anteile der SWD an unserem Stadtwerk ausdrücklich begrüßen. Aus unserer Sicht konnten und können die Interessen der SWD und der Stadt Hilden nicht immer deckungsgleich sein. Wir hoffen nun, dass uns ein Stadtwerk ausschließlich in städtischer Hand stärker beim Klimaschutz und bei der Energiewende unterstützt.
Was die Ausgliederung des Sportstättenbetriebs betrifft, gab es bei uns eine lange, intensive und auch kontrovers geführte Diskussion.
Unsere Entscheidung basiert auf einen Abwägungsprozess, bei dem es kein eindeutiges „richtig“ oder „falsch“ gibt. Im Ergebnis sprechen wir uns für Alternative 2 aus, lehnen also die Ausgliederung des Sportstättenbetriebs ab.
Eine Rolle spielten dabei u.a. Informationen aus Gemeinden, die ihren Sportstättenbetrieb bereits ausgegliedert haben oder hatten.
– 50% einer Stichprobe waren mit der Ausgliederung unzufrieden
– bis alles halbwegs rundläuft vergehen ca. 11/2 bis 2 Jahre
– es besteht ein hoher Abstimmungsbedarf bei der Verfassung von Dienstleistungsverträgen zwischen Stadt und ausgegliedertem Betrieb, immer neue Vereinbarungen mit entsprechender Rechtsberatung sind erforderlich
– Schnittstellen müssen geschaffen werden, dadurch besteht ein zusätzlicher Personalbedarf
‑Leistungen müssen gegenseitig in Rechnung gestellt werden (aufwendiges Rechnungswesen)
– leistungsgerechte Gebühren werden den Sportvereinen vermutlich abverlangt; dies gilt als Stadt zu kompensieren
– auch ist unklar, wie die Kompetenzen zwischen Rat, Sportausschuss, Geschäftsführung und Aufsichtsrat genau verteilt werden
Zudem scheint auch die Verwaltungsspitze bei dieser weitreichenden Entscheidung nicht durchweg von der Ausgliederung überzeugt zu sein.
Wir befürchten insgesamt erhebliche Reibungsverluste und einen hohen Zeit- und Arbeitsaufwand zu einem Zeitpunkt, an dem sich eine personell unterbesetzte Verwaltung intensiv mit den Themen Digitalisierung und Personalmanagement beschäftigen muss – auch die finanziellen Auswirkungen der Ausgliederung sind nur bedingt absehbar.
Aber natürlich sprechen auch Argumente für die Gründung einer Beteiligungsgesellschaft:
z.B. die ggf. nutzbare Umsatzsteuerbefreiung insbesondere bei Baumaßnahmen und das Verschmelzen der drei Grundstücks-und Immobiliengesellschaften auf die WGH mit den entsprechenden Synergieeffekten.
Unabhängig von unserer Entscheidung gegen die Gründung der Beteiligungsgesellschaft bedanken wir uns ausdrücklich bei der Kämmerin Frau Franke, die sehr engagiert den Rückkauf der restlichen Stadtwerkeanteile vorbereitete und uns stets für die Beantwortung unserer Fragen zur Verfügung stand.
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