Ausschuss Haushalt und Finanzen

Klaus-Dieter Bartel, Fraktionsvorsitzender

PM : Mieter/-innen und Grundstückseigentümer/-innen dürfen nicht einseitig belastet werden

Auch aus Sicht der Grünen sind ange­sichts des sich abzeich­nen­den Haus­halts­lochs Steu­er­erhö­hun­gen unvermeidbar.

Wir sind jedoch  gegen die  einsei­ti­ge Belas­tung von Mieter/-innen und Wohnungs- bzw. Grund­stücks­ei­gen­tü­mer/-innen. Wir spra­chen uns deshalb für die ursprüng­lich von der Verwal­tung vorge­schla­ge­ne Erhö­hung auf 580 % aus – ein Wert, der  nur ein wenig über dem Durch­schnitt der NRW-Städ­te (565 %) liegt.

“Unser Vorschlag, die Grund­steu­er auf 580% und die Gewer­be­steu­er auf 416% anzu­he­ben, bräch­te der Stadt­kas­se etwa 1 Mio € mehr ein als die einsei­ti­ge Erhö­hung der Grund­steu­er auf 630%. Mit dieser Forde­rung blie­ben wir jedoch allein!”, stellt der stell­ver­tre­ten­de  Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Klaus-Dieter Bartel fest.

 

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Das Tierheim nicht allein lassen!

GRÜNE Rats­frak­ti­on Hilden stellt Antrag zur Unter­stüt­zung des Tier­heims – Verträ­ge für „Fund- und Verwahr­tie­re“ sollen vorzei­tig ange­passt werden

Helen Kehmei­er, Mitglied im Stadt­rat Hilden hat sich ein Bild gemacht und steht im Austausch mit dem Tier­heim Hilden:

„Der Tier­schutz­bund empfahl bereits 2011, dass Kommu­nen ihre Tier­hei­me mit 1,00 EUR / Einwohner*in unter­stüt­zen sollen.

In Hilden liegt dieser Beitrag zur Zeit bei 0,75 EUR, was defi­ni­tiv zu wenig ist.“
Die nächs­te Verhand­lun­gen stehen erst wieder 2028 an, was den GRÜNEN zu lange dauert. Bedingt durch gestie­ge­ne Lebenshaltungs‑, Ener­gie- und Perso­nal­kos­ten kommt das Tier­heim an seine Belastungsgrenze,was bereits zu einem Aufnah­me­stopp in diesem Jahr geführt hat.

„Wir sind der Ansicht, dass es kaum einen besse­ren Einsatz der Hunde­steu­er gibt, als mit einem Teil daraus das Tier­heim zu unter­stüt­zen – zumal die Stadt Hilden hier einer kommu­na­len Pflicht­auf­ga­be nach­geht“ so Kehmei­er weiter.

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Stellungnahme der grünen Ratsfraktion zur Ausgliederung des Sportstättenbetriebs und der Gründung einer Beteiligungsgesellschaft

Die verbind­li­che Auskunft der Finanz­ver­wal­tung, die eine höhe­re Steu­er­be­las­tung bei Grün­dung der Betei­li­gungs­ge­sell­schaft als ursprüng­lich erwar­tet ergab, bot den Frak­tio­nen die Gele­gen­heit, sich noch einmal mit der Ausglie­de­rung des Sport­stät­ten­be­triebs zu beschäftigen.

Klar ist, dass wir – als Verkaufs­geg­ner der  ersten Stun­de – den Rück­kauf der letz­ten Antei­le der SWD an unse­rem Stadt­werk ausdrück­lich begrüßen.

Aus unse­rer Sicht konn­ten und können die Inter­es­sen der SWD und der Stadt Hilden nicht immer deckungs­gleich sein. Wir hoffen nun, dass uns ein Stadt­werk ausschließ­lich in städ­ti­scher Hand stär­ker beim Klima­schutz und bei der Ener­gie­wen­de unterstützt.
Was die Ausglie­de­rung des Sport­stät­ten­be­triebs betrifft, gab es bei uns eine lange, inten­si­ve und auch kontro­vers geführ­te Diskussion.

Unse­re Entschei­dung basiert auf einen Abwä­gungs­pro­zess, bei dem es kein eindeu­ti­ges „rich­tig“ oder „falsch“ gibt. Im Ergeb­nis spre­chen wir uns für Alter­na­ti­ve 2 aus, lehnen also die Ausglie­de­rung des Sport­stät­ten­be­triebs ab.

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Photovoltaik-Anlage auf Gärtnerhof installieren

Für den kommen­den Ausschuss Finan­zen und Betei­li­gun­gen der Stadt Hilden bean­tragt die Frak­ti­on von Bünd­nis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Hilden:

Auf dem geplan­ten „Gärtnerhof“/Nordfriedhof wird eine Photo­vol­ta­ik-Anla­ge errich­tet. Die dafür benö­tig­ten Gelder werden im Haus­halt bereitgestellt.

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