Im letzten Bericht zur Entwicklung der Sozialwohnungen in Hilden (März 2023) wurde dargestellt, dass in den nächsten Jahren die Hälfte aller Sozialwohnungen durch das Ende das Bindungsfrist entfallen (2023: 1027 Wohnungen; 2027: 586 Wohnungen) werden.
Nun hat das Land NRW im Jahr 2022 die “Förderung des Erwerbs von Bindungen im Land Nordrhein-Westfalen (BEB)” als Ergänzung zum Wohnraumförderprogramm 2023 – 2027 auf den Weg gebracht, um Bindungsverlängerungen oder Belegungsrechte an Sozialwohnungen zu erwirken.
Daher stellen sich der Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN folgende Fragen:
1) Wie erfährt die Stadt Hilden, ob beim Kreis Mettmann (als Bewilligungsbehörde) Förderanträge für Hilden eingehen?