Wahl der Direktkandidat*innen und der Reserveliste für den Rat der Stadt Hilden zur Kommunalwahl 2020 (13.09.2020)
Der Vorstand des Ortsverbands Hilden lädt zur Mitgliederversammlung am Montag, 25.05.2020 um 18:00 Uhr in die Arena Hilden, Grünstraße 4 ein.
Tagesordnung
1. Begrüßung und Formalien
- Wahl der Versammlungsleitung
- Wahl des/der Sitzungsprotokollant*in
- Feststellung der fristgerechten und ordentlichen Einladung
- Genehmigung der Tagesordnung
2. Genehmigung des Protokolls der 147. Mitgliederversammlung
3. Nachwahl des/der Schriftführer*in im Vorstand
4. Bericht des Kassierers
5. Entlastung des Kassierers für das Geschäftsjahr 2019
6. Wahl der Direktkandidat*innen und Aufstellung der Reserveliste für den Rat der Stadt Hilden zur Kommunalwahl 2020
- Wahl eines Wahlvorstandes und der Stimmenzähler*innen
- Wahl des/der Schriftführer*in nach Kommunalwahlgesetz zur Unterzeichnung der Niederschrift
- Wahl zweier Personen zur Abgabe der eidesstattlichen Erklärung zur Rechtmäßigkeit des Zustandekommens des Wahlvorschlages
- Beschluss über das Wahlverfahren
- Benennung der Vertrauensperson und deren Stellvertreter*in zur Einreichung des Wahlvorschlages
- Wahl der Direktkandidat*innen für den Rat der Stadt Hilden
- Aufstellung der Reserveliste für den Rat der Stadt Hilden
7. Verabschiedung des Wahlprogramm 2020 (Entwurf wird per Mail nachgereicht bzw. auf Wunsch auch per Post verschickt)
8. Kommunalwahl 2020
9. Verschiedenes
Wichtige Hinweise:
Bitte bringe zur Mitgliederversammlung den Personalausweis mit.
Stimmberechtigt zur Wahl der Direktkandidat*innen sowie zur Aufstellung der Reserveliste ist, wer am Tag der Aufstellung im Wahlgebiet wahlberechtigt ist, d. h.:
• mindestens 16 Jahre ist,
• Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen ist,
• seit mindestens 16 Tagen in Hilden mit dem 1. Wohnsitz wohnt,
• Deutscher im Sinne von Art. 116, Abs. 1 GG ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt.
Wählbar als Direktkandidat*in und Kandidat*in auf die Reserveliste ist:
• wer am Wahltag (13.09.2020) das 18. Lebensjahr vollendet hat,
• wer am Wahltag mindestens 3 Monate in Hilden mit dem 1. Wohnsitz wohnt,
• Deutscher im Sinne von Art. 116, Abs. 1 GG ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt
Hinweis: sollten wir aus zeitlichen Gründen die Aufstellung der Reserveliste nicht abschließen können, werden wir zu einer weiteren Wahlversammlung einladen.
Bitte Mund-Nasenschutz nicht vergessen.
Mit grünen Grüßen
Hartmut Toska
Vorstandssprecher
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