Antrag zur Sitzung des Stadtrates am 22.06.22:
Der Rat der Stadt Hilden bekennt sich ausdrücklich zum
Klimaschutz.
Er strebt deshalb die Klimaneutralität für Hilden spätestens ab 2035 an.
• Um dieses Ziel zu erreichen, wird zunächst gesamtstädtisch der Ist-Zustand
hinsichtlich der Treibhausgas-Emissionen ermittelt und dazu – wie in Düsseldorf – eine
Klimabilanz erstellt. Darauf aufbauend werden von der Verwaltung die notwendigen
Schritte zur Erreichung des Klimaziels erarbeitet und dem Rat zur Abstimmung
gestellt.
• Der energetische Sanierungsbedarf des Gebäudebestandes der Stadt und der städt.
Gesellschaften ist zu ermitteln. Darauf aufbauend wird eine Prioritätenliste zu den
Gebäuden erstellt, deren Sanierung die höchsten Energieeinspareffekte ermöglicht.
• Parallel dazu wird ein Plan entwickelt, nach dem alle geeigneten Dächer der Stadt
sowie der städtischen Gesellschaften bis zum Jahr 2030 mit Solaranlagen
ausgestattet und begrünt werden.
• Auch wird sichergestellt, dass seitens der Stadt im Laufe des Jahres 2023 für
Bürger*innen, Gewerbetreibende und Unternehmen Beratungsangebote im Bereich
Klimaschutz und ‑anpassung im ausreichenden Umfang geschaffen werden.
• Bei der Anschaffung von Fahrzeugen und Arbeitsgeräten wird grundsätzlich die
klimafreundlichste Variante erworben.
• Inwieweit sich die Stadt dem Klimaziel angenähert hat, ist jährlich zu ermitteln.
• Die Verwaltung stellt zu den Haushaltsplanberatungen dar, welche Gelder in 2023 und
in den Folgejahren für Klimaschutz und ‑anpassung bereitgestellt werden müssen.
Begründung:
Wie Bund und Land stehen auch die Kommunen in der Verantwortung möglichst bald
Klimaneutralität herzustellen. Dazu muss ein Fahrplan entwickelt werden, der die dafür
notwendigen Schritte verbindlich vorschreibt. Nach Vorliegen des städtischen
Mobilitätskonzepts ist der Maßnahmenkatalog entsprechend zu erweitern
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