Anfrage Bindungsverlängerung Sozialwohnungen

Im letzten Bericht zur Entwicklung der Sozialwohnungen in Hilden (März 2023) wurde dargestellt, dass in den nächsten Jahren die Hälfte aller Sozialwohnungen durch das Ende das Bindungsfrist entfallen (2023: 1027 Wohnungen; 2027: 586 Wohnungen) werden.

Nun hat das Land NRW im Jahr 2022 die “Förde­rung des Erwerbs von Bindun­gen im Land Nord­rhein-West­fa­len (BEB)” als Ergän­zung zum Wohn­raum­för­der­pro­gramm 2023 – 2027 auf den Weg gebracht, um Bindungs­ver­län­ge­run­gen oder Bele­gungs­rech­te an Sozi­al­woh­nun­gen zu erwirken.

Neben dem drin­gend notwen­di­gen Neubau von geför­der­ten Sozi­al­woh­nun­gen bietet dieses Förder­pro­gramm einen Weg, um eini­ge Sozi­al­woh­nun­gen in Hilden länger binden zu können.

Jedoch sind hier viele Akteu­re beteiligt.

Die (a) Bewil­li­gungs­be­hör­de ist beim Kreis Mett­mann ange­sie­delt, die (b) Bele­gungs­rech­te liegen bei der Stadt Hilden und der © Antrag­stel­ler / Förder­emp­fän­ger ist der Vermieter.

Daher stel­len sich der Frak­ti­on von Bünd­nis 90/DIE GRÜNEN folgen­de Fragen:

1)    Wie erfährt die Stadt Hilden, ob beim Kreis Mett­mann (als Bewil­li­gungs­be­hör­de) Förder­an­trä­ge für Hilden eingehen?

2)    Sind bereits Anträ­ge für das Gemein­de­ge­biet Hildens einge­gan­gen? Wenn ja, für wie viele Wohnungen?

3)    Wie kann die Stadt für dieses Förder­pro­gramm werben, damit in unse­rer Stadt Sozi­al­woh­nun­gen erhal­ten bleiben?

4)    Kann die Wohnungs­bau­ge­sell­schaft Hilden (WGH) hier als Antrag­stel­ler auftreten?

 

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