Sehr geehrte Frau Alkenings,
in der Sitzung des Schulausschusses am 05.02.2020 wurde die Beratung des neuen Medienentwicklungsplans (MEP) für die städtischen Schulen für den Schulausschuss am 23.04. in Aussicht gestellt. Dieser Ausschuss fand aus bekannten Gründen nicht statt.
Inzwischen haben sich die Rahmenbedingungen für die Fortschreibung des MEP gravierend geändert. Der Bund stellt pro Schüler*in 150 € für ein digitales Endgerät zur Verfügung, wobei die Umsetzungsbestimmungen der Bundesförderung seitens des Landes noch nicht geklärt sind.
Allerdings ist Eile geboten, da der Präsensunterricht für die Schüler*innen noch lange nicht Alltag sein, sondern vermehrt das digitale Lernen zum Schulalltag gehören wird.
Gerade Kinder und Jugendliche, deren Eltern über ein geringes Einkommen verfügen, droht eine starke Benachteiligung in den Bildungschancen, da sie oft keinen Zugang zu den erforderlichen digitalen Endgeräten haben.
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:
- Auf welchem Weg setzt sich die Verwaltung für eine schnelle Klärung der Umsetzungsbestimmungen des Bundesförderprogramms seitens des Landes ein (Städte und Gemeindebund, Bezirksregierung…)?
- Sollte das Geld direkt an die Schulen fließen, gibt es Konzepte für eine schnelle Beschaffung digitaler Endgeräte?
- Gibt es Abstimmungsgespräche mit den Schulleitungen?
- Sollte das Land NRW die Bundesmittel nicht aufstocken, welche Finanzierungskonzepte schlägt die Verwaltung vor?
- Welche städtische Unterstützung sollen Familien erhalten, die auf Sozialleistungen oder Hartz IV angewiesen sind?
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