Zu dem Tagesordnungspunkt:
Information des SteA über aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlichen
Fällung von städtischen Bäumen der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 28.09.22, stellt die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen folgenden Änderungsantrag:
Die Stadt Hilden und ihre Töchter sichern folgende Straßenbaum-
Schutzmaßnahmen zu:
1. Es werden keine Bäume während der Brutzeit und Vegetationsperiode vom
01. März bis 30.09.2022 gefällt, soweit keine unmittelbare Gefährdung von
Ihnen ausgeht.
2. Schäden durch Baumwurzeln an Verkehrs- und Fußwegen werden
grundsätzlich zu Gunsten des Baumes behoben (z.B. mittels Vergrößerung der
Baumscheibe), wenn die erforderliche Mindestbreite eines Geh- oder
Fahrweges eingehalten werden kann.
Das Erhalten eines Parkplatzes ist kein Grund einen Baum zu fällen.
3. Die Stadt Hilden erstellt einen „Notfall-Bewässerungsplan für Straßen- und
Stadtbäume während anhaltender Hitzeperioden“.
Begründung:
Immer wieder kommt es zu Baumfällungen, die bei der Bevölkerung, den
Umweltverbänden und bei der Fraktion von Bündnis/90 DIE GRÜNEN im Hildener
Stadtrat Irritationen und Unmut hervorrufen, da Entscheidungen zur Fällung zu
Ungunsten der Straßenbäume getätigt wurden.
Die oben beschriebenen Maßnahmen sollen den Bestand an Straßenbäumen
größtmöglich schützen und zukünftige Konflikte minimieren.
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Nun hat das Land NRW im Jahr 2022 die “Förderung des Erwerbs von Bindungen im Land Nordrhein-Westfalen (BEB)” als Ergänzung zum Wohnraumförderprogramm 2023 – 2027 auf den Weg gebracht, um Bindungsverlängerungen oder Belegungsrechte an Sozialwohnungen zu erwirken.
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