Auf der Sitzung des Hauptausschusses am 9.2.22 steht die Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose auf der Tagesordnung.
Die neue Gebührensatzung für Geflüchtete bedeutet eine Erhöhung von 120 Euro auf 195 Euro. Im NRW-weiten Vergleich ist dies zwar im unteren Bereich angesiedelt, doch warnt der Flüchtlingsrat NRW e.V. vor Schuldenfallen für Selbstzahler*innen.
Dazu Helen Kehmeier, GRÜNE Ratsfrau und Mitglied im Integrationsausschuss:
“Die Grünen beantragen deshalb eine gestaffelte (geringere) Miete für Selbstzahlende. In Gesamtheit betrachtet ist davon nur ein kleiner Teil der Flüchtlinge und Obdachlosen betroffen, doch kann diese Regelung vor einer Verschuldung schützen, die einen Start in eine eigene Wohnung zunehmend erschweren würde.”
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